Als Angeklagte/r oder Beschuldigte/r sind Sie in einer Vernehmung oder Gerichtsverhandlung immer in einer Stress-Situation, in welcher Staatsanwaltschaft und Polizei unbedingt eine Aussage oder ein Geständnis von Ihnen wollen!
Jedes Missverständnis, jede Erinnerungslücke oder jede Unklarheit in Ihrer Aussage kann später zu Ihren Lasten bei Gericht ausgelegt werden!
Daher gilt immer:
Vor jeder Aussage zuerst mit einem Rechtsanwalt/Strafverteidiger sprechen!
Zu jeder Vernehmung von Anfang an die Anwesenheit eines Rechtsanwalts/Strafverteidigers verlangen!
Bei jeder Gerichtsverhandlung immer mit einem Rechtsanwalt/Strafverteidiger an Ihrer Seite erscheinen!